AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines:
1.1. Das Angebot der Webseite richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahre.
1.2. Die Begleitagentur haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe der Begleitagentur.
1.3. Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mündliche Absprachen in allen Punkten dieser AGB haben keinerlei Gültigkeit und können von uns nicht akzeptiert werden.
1.4. Unsere Begleitpersonen handeln eigenverantwortlich und NICHT nach unseren Anweisungen. Daher können wir auch keine Haftung für Handlungen unserer Begleitpersonen übernehmen.

2. Inhalt:
2.1. Der Betreiber der Webseite übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Sofern der Webseitenbetreiber nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, sind alle Haftungsansprüche gegen den Betreiber, die sich auf materielle oder ideelle Schäden und Irrtümer beziehen, die aus der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen auf dieser Webseite entstanden sind, ausgeschlossen.
2.2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die gesamte Webseite und/oder Teile derselben ohne Ankündigung zu ergänzen, zu verändern oder die Veröffentlichung einzustellen.
2.3. Bei Verweisen auf fremde Internetseiten (auch „Links“ genannt), liegen die Inhalte jener Seiten prinzipiell außerhalb des Verantwortungsbereiches des Webseitenbetreibers bzw. Autors, weshalb auch keine Haftungsverpflichtung des Webseitenbetreibers in Kraft treten kann. Der Betreiber erklärt, dass er auf die Inhaltsgestaltung von verlinkten Webseiten weder jetzt noch zukünftig Einfluss hat, weshalb er sich ausdrücklich von allen Inhalten derartiger Seiten und eventuell daraus resultierenden Ansprüchen distanziert, die welche Rechte auch immer verletzten. Die Auflistung von Links stellt keinerlei Aufforderung zum Besuch der entsprechenden Seiten dar.

3. Geltungsbereich:
3.1. Cinderella-Escort Begleitagentur vermittelt für ihre Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Vereinbarung eine selbständige Begleitperson.
3.2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur wenn sie von Cinderella-Escort  Begleitagentur ausdrücklich bestätigt wurden.
3.3. Cinderella-Escort  Begleitagentur erhält von den Begleitpersonen ein fixes Honorar für diese Vermittlung und Administration und ist nicht prozentuell an deren Umsatz oder Einkommen beteiligt.
3.4. Alle Kundendaten werden vertraulich behandelt und keinesfalls, sofern vom Gesetz nicht anders vorgesehen, an Dritte weitergegeben!
3.5. Die Angebote sind freibleibend. Alle Angebote sind unverbindlich und ohne Gewähr.

4. Vertragsgegenstand:
4.1. Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von selbständigen Begleitpersonen zu Zwecken der gesellschaftlichen Begleitung und Unterhaltung des Auftraggebers und nicht darüber hinaus.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von diesen Begleitpersonen keine Tätigkeiten zu verlangen, die geltendes Recht verletzen oder sonst wie unzulässig sind.
4.3. Bei dieser Vermittlung werden KEINE sexuellen oder intimen Kontakte vereinbart.
4.4. Ein Zuwiderhandeln durch den Auftraggeber bedingt die Freistellung von Cinderella-Escort  Begleitagentur und der vermittelten Person(en) von der Erbringung der Leistung.
4.5. Sofern der Auftraggeber vereinbarte Begleittermine nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt und das Verschulden bei ihm liegt, entbindet ihn das nicht von der Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die gebuchte Begleitperson! Vielmehr wird die Vermittlung in Rechnung gestellt und als erbracht angesehen. Eine ersatzweise Erbringung der Begleitung durch die vermittelte Person ist nicht mehr erforderlich.
4.6. Wenn eine Begleitperson nicht Ihren Erwartungen entspricht und sie aus diesem Grund auf die Erbringung der vereinbarten Vermittlung verzichten, ist von Ihnen eine Aufwandsentschädigung von € 20,00 (Fahrtkosten in Wien) an die jeweilige Begleitperson zu zahlen.
4.7. Der Kunde verpflichtet sich, eine durch die Cinderella-Escort  Begleitagentur vermittelte Person, auch zukünftig, nur über Cinderella-Escort  Begleitagentur und niemals direkt oder über Dritte zu buchen oder zu kontaktieren. Ein Verstoß gegen diesen Punkt bewirkt eine Schadensersatz- bzw. Verdienstentgangszahlung von € 2.000,00 des Kunden an die Agentur. Rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.

5. Vertragsabschluss:
5.1. Eine Vermittlung kommt durch Willensübereinstimmung und entsprechender Erklärung der beiden Vertragsteile (Begleitagentur und Auftraggeber) zustande.
5.2. Eine vereinbarte Buchung ist ein rechtsgültiger Vertrag.

6. Honorar:
6.1. Alle vereinbarten Honorare gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind Bruttopreise, inkl. der gesetzlichen Steuern. Alle zusätzlichen Kosten während der Vermittlung (wie z. B. Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Reisekosten, Hotelübernachtung, usw.) sind vom Auftraggeber zu bezahlen und sind, sofern nicht anders vereinbart, keinesfalls Bestandteil des angebotenen Vermittlungsvertrags.
6.2. Das vereinbarte Honorar wird durch Sie bitte am Anfang des Zusammentreffens in bar (Euro) an die Begleitperson übergeben. Bei Verlängerung der Buchung ist das für die Verlängerung zu zahlende Honorar mit der Verlängerungserklärung fällig und an die Begleitperson ebenfalls im Voraus in bar zu übergeben.
6.3. Das Honorar bezieht sich grundsätzlich auf eine Person. Buchen Sie zwei oder mehrere Begleitpersonen, ist das Honorar für jede Begleitperson einzeln zu entrichten. Für mehr als einen Kunden bei Buchung einer Begleitperson vervielfacht sich das Honorar um die Anzahl der buchenden Kunden.
6.4. Nicht in Anspruch genommene Zeiten werden NICHT zurückerstattet.

7. Rücktritt vom Vertrag – Stornierung durch den Kunden:
7.1. Im Falle eines Vertragsrücktrittes (telefonische oder elektronische Buchung) bis zu einem Tag vor Inanspruchnahme unseres Begleitservice entstehen Ihnen keine Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.
7.2. Wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, verbleibt die eventuell bereits geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung bei Cinderella-Escort  Begleitagentur, wobei im Falle einer späteren Inanspruchnahme unseres Services diese geleistete Anzahlung auf das Gesamthonorar angerechnet wird. Sollten schon Reisekosten angefallen sein, werden diese nicht zurückerstattet. Cinderella Begleitagentur ist natürlich bemüht, nicht in Anspruch genommene Flug- und Bahntickets zurückzugeben.
7.3. Erfolgte keine Anzahlung auf die Buchung und wird der Vertrag (telefonische oder elektronische Buchung) innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn storniert, so hat der Kunde auf jeden Fall 30 Prozent des Buchungswerts als Aufwandsentschädigung zu bezahlen.

8. Stornierung durch Cinderella-Escort  Begleitagentur:
8.1. Cinderella-Escort  Begleitagentur ist bemüht, die vereinbarte vertragliche Leistung nach bestem Willen und zur vollsten Zufriedenheit des Kunden zu erfüllen.
8.2. Im Fall, dass der gebuchte Escort aus wichtigem Grund – Krankheit, Unfall, wichtige familiäre Hindernisse (Krankheit oder Tod eines Angehörigen) – den Termin nicht wahrnehmen kann, wird Cinderella-Escort Begleitagentur den Umständen entsprechend einen Ersatzescort vorschlagen. Der Kunde hat das Recht diesen Ersatz abzulehnen. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitigen Ansprüche auf die eigentliche Leistung, das heißt, dass der Kunde keine Ersatzansprüche an Cinderella-Escort Begleitagentur richten kann, auch dann nicht, wenn z. B. Flugkosten, Zimmerreservierungen oder andere Kosten angefallen sind.
8.3. Cinderella-Escort  Begleitagentur und jede Begleitperson selbst kann ohne Einhaltung einer Frist von der Dienstleistung zurücktreten, wenn die Erbringung der Dienstleistung nachhaltig durch den Kunden gestört wird. Das betrifft vor allem Fälle wie Trunkenheit durch Alkohol oder Drogen, Gewalt, Erzwingung nicht vereinbarter Leistungen und ein ungepflegtes Äußeres. Das Gleiche trifft zu, wenn der Kunde sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Hier insbesondere wenn er den vereinbarten Treffpunkt oder den vereinbarten Ort der Dienstleistung (Hotel) ohne Rücksprache mit der Agentur wechselt, wenn eine Verspätung von mehr als 30 Minuten vorliegt, wenn geforderte Zahlungen durch den Kunden nicht fristgerecht geleistet wurden.
8.4. In diesen Fällen hat der Kunde gegenüber Cinderella-Escort Begleitagentur keinerlei Schadensersatzforderungen. Cinderella-Escort  Begleitagentur behält sich vor, im Falle, dass der Kunde bereits eine Anzahlung geleistet hat, diese Anzahlung als Ersatz eigener Aufwendungen einzubehalten.
8.5. Cinderella-Escort  Begleitagentur kann jederzeit wegen Hinderung der Dienstleistung aufgrund von Einflüssen von höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht steht auch dem Kunden zu. Zu Fällen der höheren Gewalt gehören hier insbesondere Streiks, Naturereignisse usw.
8.6. Cinderella-Escort  Begleitagentur zahlt etwaig geleistete Anzahlungen unverzüglich an den Kunden zurück, ist jedoch berechtigt, für die erbrachten oder noch zwingend zu erbringenden Dienstleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

9. Schlussbestimmungen:
9.1. Speicherung, Übermittlung, Sendung und Wieder- bzw. Weitergabe der Inhalte ist ohne schriftliche Genehmigung ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden unverzüglich und mit aller Schärfe strafrechtlich verfolgt.
9.2. Für sämtliche Aufträge gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.
9.3. Mit einer Buchung erklären Sie, dass Sie diese unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.
9.4. Mündliche Absprachen in allen Punkten dieser AGB haben keinerlei Gültigkeit und können von uns nicht akzeptiert werden.